Agrarstrukturgesetz

Einige Informationen zu dem geplanten Gesetz:


Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten – Kabinett gibt Entwurf des Agrarstrukturgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

Den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe sowie die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirtinnen und -wirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Bisher ergibt sich die Genehmigungspflicht für Erwerbe land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes und die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen aus § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes. Dies wird nun ins niedersächsische Gesetz übernommen und dabei notwendige Verstärkungen und Konkretisierungen vorgenommen.

Agrarministerin Miriam Staudte: „Ein funktionierender Bodenmarkt ist für die Sicherung und Entwicklung von Familienbetrieben sowie für eine nachhaltige Landbewirtschaftung und eine vielfältige Agrarstruktur von erheblicher Bedeutung. Da der Boden immer begehrter wird, will die Landesregierung die bäuerlichen Betriebe hier unterstützen. Gerade die Übernahme und die Gründung von Betrieben – und hier speziell der Flächenzugang durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Existenzgründerinnen und Existenzgründer – wollen wir so erleichtern.“

Wesentliche Eckpunkte der Gesetzesinitiative sind:

  1. Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen soll gestärkt werden. Im Gesetzentwurf ist eine Regelung vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So wird eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert (beziehungsweise Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht) vorgeschlagen.
  2. Neu hinzukommen soll eine Versagungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden bei agrarstrukturell nachteiliger Flächenanhäufung zur Aufrechterhaltung einer breiten Eigentumsstreuung und Vermeidung von Flächenkonzentration.
  3. Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.
  4. Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz geben. Bisher unterliegen der Genehmigungspflicht nur Vorgänge, bei denen ein direkter Eigentümerwechsel an der Fläche stattfindet. Bei Share Deals bleibt die Gesellschaft jedoch unverändert Eigentümer der Fläche, es kommt zu Anteilsveränderungen innerhalb der Gesellschaft (zum Beispiel durch Anteilserwerb, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung). Auch diese Anteilsveränderungen sollen künftig der Überprüfung durch die Behörde unterliegen.

Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es die folgenden Gesetze des Bundes ersetzen wird: das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Integriert werden außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.

Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung


Wer schützt die Existenz der aktiven Landwirte? 

Verbändegespräch zum Agrarstrukturgesetz: Nur ein Teil der Akteure an Pacht- und Kaufpreisbremse für landwirtschaftliche Flächen interessiert

Dass landwirtschaftlicher Boden auch in Niedersachsen vor Spekulationen und branchenfremden Investoren geschützt werden muss, zeigen die drastisch gestiegenen Pacht- und Kaufpreise. Während Landwirt:innen in der Urproduktion nach wie vor kämpfen müssen, um kostendeckende oder gar gewinnerwirtschaftende Einkünfte für ihre landwirtschaftlichen Produkte zu erzielen, ist vor allem die Energieerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen mit Wind und Sonne sowie Biogaserzeugung lukrativ. Nutzungen, mit den die zu erzielenden Einkünfte aus der Urproduktion nicht konkurrieren können.

Zwangsläufig entbrennt ein unfairer Kampf um die Flächen, bei dem regelmäßig die Produzent:innen von Nahrungsmitteln verlieren und bei dem nur die kapitalstarken teilweise mit außerlandwirtschaftlichem Kapital unterstützten Großbetriebe mithalten können.

Nicht verwunderlich ist es daher, dass das Ansinnen der niedersächsischen Landesregierung ein „Gesetz zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) in den Landtag einzubringen, stark unter Beschuss steht und vor allem von denjenigen abgelehnt wird, die die Interessen derjenigen vertreten, die Land verpachten oder verkaufen können: landwirtschaftsferne Hoferb:innen, Banken, Spekulant:innen, Energiewirtschaft, aber auch Kommunen, die Bauland für Wohn- und Gewerbegebiete brauchen.

Eberhard Prunzel-Ulrich, stellvertretender Vorsitzender AbL Niedersachsen/Bremen e.V., kommentiert die Kritik am Gesetzesvorhaben:

„Es sollte in unser aller Interesse sein, in Niedersachsen eine vielfältige bäuerliche Agrarstruktur zu erhalten und zu fördern, die wir brauchen, um Nahrungsmittel zu produzieren, unser Landschaftsbild zu schützen und auch die Biodiversität in der Fläche zu erhalten“.  „Daher fordern wir alle gesellschaftlichen Kräfte auf, nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, ähnlich wie es beim Niedersächsischen Weg schon gelungen ist.“

Und sagt weiter:

„Pacht- und Kaufpreise landwirtschaftlicher Flächen dürfen nicht ins Unermessliche steigen, sodass auch ein Flächenzugang für Junglandwirt:innen und Existenzgründer:innen in Niedersachsen in Zukunft gewährleistet werden kann. Das geplante Agrarstrukturgesetz ist daher ein unerlässliches Instrument zur Marktpreislenkung. Darüber hinaus könnte auch die Einführung einer progressiven Grunderwerbssteuer ein Instrument zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes sein. Bisher sind Daten über Pachtungen landwirtschaftlicher Flächen oft entgegen geltenden Gesetzen nicht angezeigt. Wer sich gegen die Einbeziehung der Pachten im Gesetz stellt, vertritt nicht die Interessen der aktiven bäuerlichen Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, denn durchschnittlich 60 % der Betriebsfläche ist gepachtet.“

Hintergründe:

Der Wert landwirtschaftlich genutzter Böden hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Kaufpreise für landwirtschaftliche Grundstücke haben sich in den vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt. Bereits 2023 ist Niedersachsen im Rahmen der Agrarstrukturerhebung dabei auf Platz drei der Bundesländer mit den höchsten Kauf- und Pachtpreisen nach Nordrhein-Westfalen und Bayern (Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2023). Auch für 2025 wurden weiter steigende Preise beobachtet. Niedersachsen scheint inzwischen bei den teuersten Pachtpreisen bereits auf Platz zwei.   

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat vor diesem Hintergrund bereits Ende August 2024 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Nun hatte das Landwirtschaftsministerium zum Verbändegespräch eingeladen.

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft e. V. (AbL)

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